Was es kosten kann Opfer von Cyberkriminalität zu werden – ein Leitfaden der bitcom
In diesem wie bereits im letzten Jahr sind eine Reihe von Datenschutzinitiativen und Gesetzen auf den Weg gebracht worden, zuletzt die reformierte EU-Datenschutzgrundverordnung und das Gesetz zum Schutz von kritischen Infrastrukturen, dem jetzt konkrete Maßnahmenpläne folgen. Zwar war schon vorher deutlicher Handlungsbedarf zu erkennen, aber sicherlich haben spektakuläre Hacks Zuletztauch auf als gut geschützt geltende Infrastrukturen die eigentliche Umsetzung beschleunigt. Neben den erst jüngst modifizierten Richtlinien und verabschiedeten Gesetzen forderte bereits das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, Frühwarnsysteme einzuziehen, um das Risiko im Schadensfall zu begrenzen. Und dieses ist nicht unerheblich, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf mögliche juristische Konsequenzen oder einen ramponierten Ruf.
Zuletzt hat sich die bitkom in einem Leitfaden mit dem Thema „Kosten eines Cyber-Schadensfalles“ beschäftigt.
Es ist kaum möglich die konkreten Kosten im Schadensfall zu prognostizieren. Allerdings lassen sich die einzelnen Bereiche, in denen auf die eine oder andere Art Kosten entstehen, recht gut voneinander abgrenzen. Dabei unterscheiden die bitcom-Autoren zwischen Eigen- und Fremdschäden sowie Kosten, die durch Präventionsmaßnahmen anfallen. Erstere werden im Leitfaden ausführlich betrachtet und nach Bereichen differenziert. Neben den Kosten, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen sind das Aufwendungen für das Ermitteln des eigentlichen Schadenumfangs und das Schadens-Management, Wiederherstellungskosten, Kosten für Rechtsberatung, Kosten um den potenziell angeschlagenen Ruf wieder herzustellen sowie Lösegelder, die vielleicht im Rahmen von Ransomware-Angriffen gezahlt werden, oder Vertragsstrafen.
Trotz der bereits zitierten spektakulären (und erfolgreichen) Angriffe tun sich die IT-Sicherheitsverantwortlichen nach wie vor schwer, das Thema IT-Sicherheit nachhaltig auf der Führungs- und Vorstandsebene zu etablieren. Die Computerwoche beruft sich bei ihrer Analyse Ende April auf eine Studie von „The Economist“, die in Zusammenarbeit mit VMWare unter dem Titel „The cyber-chasm“ veröffentlicht wurde. Dazu wurden 1.100 C-Level-Entscheider aus Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Umsatz befragt. Ergebnis: Wenn es um Business-Entscheidungen und Budget-Vergaben geht, rangiert IT-Sicherheit nach wie vor nur im Mittelfeld. Zwar äußern die Befragten starke Bedenken im Hinblick auf die sich rasant verändernde Bedrohungslandschaft. Daraus ziehen sie aber nicht unbedingt den Schluss an dieser Stelle mehr zu investieren beziehungsweise dem Thema grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Im Gegenteil zitiert die Computerwoche aus den Studienergebnissen: „die Bedrohung durch Cybervorfälle frisst schon jetzt viel zu viel Zeit“ sagen 54 % der Befragten und 46 % sagen, dass Cyber-Schadensfälle die Effizienz der Mitarbeiter beeinträchtigt.
Naturgemäß sehen das die Verantwortlichen für IT-Sicherheit anders. Den Grund für das Missverhältnis sehen die Autoren der Studie überwiegend darin verankert, dass es an der Kommunikation zwischen IT/IT-Sicherheitsverantwortlichen und der Führungs- und Vorstandsebene des Unternehmens hapert. Wohl gemerkt von beiden Seiten. Einer der Dreh- und Angelpunkte ist es, IT und IT-Sicherheit nicht als diejenigen zu betrachten, die Business-Prozesse be- und verhindern, sondern ganz im Gegenteil als diejenigen, die sie erst ermöglichen. Indem sie nämlich Risiken mindern und Schäden begrenzen.
Betriebsunterbrechungen, die durch unterschiedliche Arten von Cyberangriffen hervorgerufen werden betreffen in aller Regel nicht nur die IT-Systeme selbst. Sie allein stützen schon praktisch alle Geschäftsprozesse und Abteilungen in einem Unternehmen, ganz egal welcher Größe. Dazu kommen potenziell betroffene Produktionsanlagen, Steuerungs-, Fertigungs- und Automatisierungsprozesse.
Allein für den Punkt Betriebsunterbrechungen stellt der bitcom-Leitfaden eine lange Liste der entstehenden Kostenarten zusammen. Eine kleine Auswahl:
Nicht ganz unwesentliche Kosten entstehen laut bitcom bei der eigentlichen Ermittlung des Schadens. Welche Daten und Personen sind betroffen beziehungsweise beteiligt und in welchem Ausmaß? Die ermittelten Daten müssen nicht nur gesammelt, sondern vor allem dokumentiert und nachfolgend analysiert werden. Im Übrigen sind es in den allerwenigsten Fällen die Unternehmen selbst die auf eine Datenschutzverletzung aufmerksam werden. Meistens sind es Dritte wie Kunden, Lieferanten oder externe Dienstleister, die den Verstoß bemerken. Und erst nachdem ein Unternehmen eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt hat, lässt sich der Schaden abschätzen. Laut bitcom reichen die Schadenssummen vom „kleinen fünfstelligen Bereich, z. B. bei einem kleineren Betrugsfall, bis hin zu hohen sechsstelligen Beträgen, wie bei der Wirtschaftsspionage.“
Ausdrücklich weist der Leitfaden darauf hin, dass es entscheidend ist, Vorfälle in einem frühen Stadium zu detektieren, zu erkennen und zu verhindern oder doch wenigstens den Schaden in Grenzen zu halten. Aber genau das ist meistens nicht möglich und treibt dann zusätzlich die Kosten für das Management der Schadensbewältigung in die Höhe. Gerade das Reputationsmanagement beziehungsweise die Wiederherstellung des guten Rufes ist ein wesentlicher Zeit- und Kostenfaktor nach einem Datenschutzvorfall.
Es klingt wie ein alter Hut, dass es eben nicht reicht die von einem Schadensfall betroffenen IT- und IT-Sicherheitslösungen auszutauschen. ISO 27001 und der PDCA (Plan-Do-Act-Check) -Zyklus stellen beispielsweise Strukturen bereit, mit deren Hilfe die Verantwortlichen technische und organisatorische Maßnahmen insgesamt betrachten und umsetzen können. Die dabei entstehenden konkreten Kosten hängen stark davon ab, um welche Art von Unternehmen es sich handelt und welche Technologien eingesetzt werden.
Im Falle eines Falles muss ein Unternehmen eventuell einen oder mehrere spezialisierte Juristen beschäftigen, die sich mit den Folgen des entstandenen Schadens beschäftigen. Oftmals werden die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Stadium überhaupt erst ermittelt. Das betrifft beispielsweise die Melde- und Informationspflicht, gesetzliche Vorgaben und branchenspezifische Regularien dazu wer wie wann bei einem Datenschutzvorfall informiert werden muss. Zu diesen Anspruchsgruppen gehören Kunden, Partner, Aufsichts- und Regulierungsbehörden, Mitarbeiter, Anleger oder die Öffentlichkeit.
Ein Beispiel ist der Abfluss kundenbezogener Daten, wenn ein Unternehmen erfolgreich mit einer Malware infiziert worden ist oder auch ein Online-Shop kompromittiert wurde. Beides kann eine „Informationspflicht nach § 42a BDSG auslösen. Analoge Vorschriften gelten auch nach Telemediengesetz (TMG) bzw. Telekommunikationsgesetz (TKG) für bestimmte Branchen. Nicht zuletzt das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-SiG enthält Informations-pflichten, die die Unternehmen kritischer Infrastrukturen zu erfüllen haben.“
Und dann ist da noch Ransomware. Die wöchentlichen Presseberichte der letzten Zeit über neue Varianten haben für eine „Markenbekanntheit“ gesorgt, die seriöse Anbieter von IT-Lösungen vor Neid erblassen lässt. Die zunehmende Beliebtheit von Erpressungstrojanern erschwert es die sich rasch entwickelnden Varianten zu unterscheiden. Allen Varianten gemeinsam ist jedoch die Tatsache, dass Ransomware ein äußerst lukratives Geschäft für Cyber-Kriminelle geworden ist. Im Einzelfall gilt es sorgfältig abzuwägen, ob ein Unternehmen ein Lösegeld zahlen sollte oder ob es eine Möglichkeit gibt, den Schaden zu begrenzen und Warnzeichen für einen Angriff frühzeitiger als solche zu erkennen.
Reputation ist auch aus der Sicht der bitcom-Autoren eines der wichtigsten immateriellen Güter. Zwar wissen inzwischen die meisten Unternehmen um den Stellenwert, den ein „guter Ruf“ für ein Unternehmen hat. Trotzdem scheuen sie sich Schutzmaßnahmen einzuziehen, die dabei helfen Rufschäden zu begrenzen. Und zwar möglichst bevor man den Namen des eigenen Unternehmens in den Schlagzeilen wiederfindet oder einen Kunden auf einen Datenschutzvorfall aufmerksam machen. Und wenn sich ein Unternehmen dann bemüht, seinen vormals guten Ruf wieder herzustellen spielt sich all das unter den Augen der Öffentlichkeit und sozusagen „auf Bewährung“ ab.
Neben diesen Eigenschäden hebt die bitcom Kosten für Fremdschäden hervor, zu denen beispielsweise Haftungsrisiken gegenüber Dritten gehören, aber auch Präventionskosten.
Alles in allem machen die unterschiedlichen Kosten, die bei einem Cyberschadensfall entstehen, deutlich wie stark sich ein Angriff oder ein Datenschutzvorfall auswirken. Ohne entsprechendes Risikomanagement und installierte Frühwarnsysteme für bestimmte Dateiaktivitäten wie sie beispielsweise die Analyse des Benutzerverhaltens bereitstellt, bleibt für Unternehmen ein hohes Restrisiko bestehen.
Auch wenn inzwischen zahlreiche Versicherungskonzerne entsprechende Policen anbieten, hebt der Leitfaden klar und deutlich hervor: „Kein Risiko lässt sich 100-prozentig ausschließen und nicht jedes Szenario versichern. Es lassen sich aber Lücken identifizieren und durch Methoden der Prävention, Detektion, Reaktion und Schadensminderung durchVersicherungen ein gutes Maß an Sicherheit verwirklichen.“
Den kompletten Leitfaden der bitcom können Sie hier herunterladen.